Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen dem Auftraggeber, nachfolgend Kunde und DJ-RFj, nachfolgend Dienstleister genannt.

AGB für Verträge als Dienstleister

§ 1 Vorbemerkung AGB

Für die Lieferungen und Leistungen des Dienstleisters gelten ausschließlich die nachstehenden AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen werden nicht Gegenstand des Vertrages.

§ 2 AGB Vertragsgegenstand

Alle Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Dienstleister eine entsprechende Auftragsbestätigung in Textform an den Kunden sendet. Die Auftragsbestätigung schließt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mit ein. Mündliche Zusagen müssen zur ihrer Gültigkeit in Schriftform festgehalten werden.

§ 3 Haftung

1. Der Dienstleister haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die in der Durchführung des Dienstleistungsvertragsverhältnis zwischen Kunden und dem Dienstleister entstehen, es sei denn der Dienstleister hat diese vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.

2. Sofern der DJ durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Auftraggeber, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Auftraggeber kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz und kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.

§ 4 Zahlungsbedingungen, Preise

1. Grundsätzlich ist der Kunde verpflichtet, den Preis für gebuchte Leistungen vollständig am Tag der Inanspruchnahme, spätestens jedoch unmittelbar nach der Inanspruchnahme, an den Dienstleister zu bezahlen. Sofern nicht anders zwischen Kunde und Dienstleister vereinbart, sind alle Zahlungen in bar zu leisten.

2. Der Auftragnehmer berechtigt, nach Auftragserteilung bis zu 100% der Grundpauschale als Vorkasse zu fordern.

3. Sämtliche Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig. Der Kunde kommt auch ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach dem vertraglich vereinbarten Fälligkeitsdatum in Verzug. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf unserem Bankkonto verbindlich gutgeschrieben ist.

4. Die ausgewiesenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen MwSt. und werden anhand der Angaben des Kunden individuell berechnet. Durch fehlerhafte Angaben zu gering berechnete Preise berechtigen zu nachträglicher Korrektur und ggf. Nachforderung. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden entsprechend zusätzlich berechnet.

§ 5 Auftragsstornierung und Änderung

1. Die Stornierung eines Auftrages hat in schriftlicher Form (Fax, Post, E-Mail) zu erfolgen. Eine Stornierung gilt erst mit Eingang der Stornierungsbestätigung als erfolgreich übermittelt. Die Stornierungsbestätigung ist zum Nachweis aufzubewahren.

2. Ein Widerruf der Buchung durch den Kunden ist immer innerhalb von 48 Stunden ab Eingang der Buchungsbestätigung kostenfrei möglich. Ein Widerrufsrecht gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB ist ausgeschlossen.

3. Im Falle einer Stornierung durch den Kunden, kann der Dienstleister für Reservierung und Bearbeitung eine Stornogebühr gemäß der nachfolgenden Stornierungsbedingungen in Rechnung stellen. Es steht dem Dienstleister frei, dem Kunden geringere Stornierungsgebühren zu berechnen, höhere Gebühren sind unzulässig. Der Kunde ist verpflichtet, die in Rechnung gestellte Stornogebühr an den Dienstleister zu bezahlen.

4. Eine nachträgliche Änderung der Buchung, z.B. des Veranstaltungsdatums oder von Extras, kann beim Dienstleister beantragt und mit dessen Einverständnis durchgeführt werden. Preismindernde Änderungen werden nur aus Kulanz und innerhalb der kostenfreien Stornierungsfrist des Dienstleisters durchgeführt. Spätere preismindernde Änderungen gelten als Stornierungen.

5. Bereits in Anspruch genommene kostenpflichtige Leistungen sind von der Stornierung und Erstattung ausgeschlossen

6. Stornierungsbedingungen:

  • bis 14 Tage vor Veranstaltung kostenfrei, wenn die Buchungsbestätigung mindestens 30 Tage vor Veranstaltungsdatum liegt
  • bis 7 Tage vor Veranstaltung kostenfrei, ab Eingang der Buchungsbestätigung deren Veranstaltungsdatum weniger als 14 Tage in der Zukunft liegt
  • bis 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn max. 50% vom Auftragswert
  • später max. 100% vom Auftragswert

7. In folgenden Fällen kann der Dienstleister den Auftrag stornieren:

  • innerhalb von 7 Tagen ab Eingang der Buchungsbestätigung deren Veranstaltungsdatum 30 Tage in der Zukunft liegen
  • innerhalb von 48 Stunden ab Eingang der Buchungsbestätigung deren Veranstaltungsdatum weniger als 14 Tage in der Zukunft liegen
  • die vom Kunden angegebenen Kontaktdaten sind unvollständig oder fehlerhaft, so dass eine Kontaktaufnahme unmöglich ist
  • bei Nichterfüllen der Mitwirkungspflicht an einer erfolgreichen Auftragsabwicklung des Kunden
  • der Kunde hat fehlerhafte Angaben bei der Buchung gemacht und eine nachträgliche Korrektur war nicht einvernehmlich möglich
  • bei höherer Gewalt, hierzu zählen Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Epidemien, Naturkatastrophen, widrige Wetterbedingungen.
  • bei Erkrankung des Dienstleisters oder sonstigen Gründen, die eine Leistungsdurchführung für den Dienstleister unmöglich machen.

8. Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt.

§ 6 Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA

Prinzipiell ist immer der Veranstalter verantwortlich für die Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA. Bei reinen Privatveranstaltungen entfällt die GEMA-Gebühr. Die Anmeldung erfolgt über die zuständige GEMA-Bezirksdirektion (http://www.gema.de/plz-suche/).

§ 7 Verpflegung des Discjockeys

Der Kunde verpflichtet sich dem Auftragnehmer am Veranstaltungsabend entsprechende Verpflegung wie z.B. nicht alkoholische Getränke (Wasser, Säfte etc.) sowie angemessene Speisen bereitzustellen. Sollte der Auftragnehmer die Kosten für seine Verpflegung selbst tragen müssen, können diese dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

§ 8 Bereitstellung von Parkmöglichkeiten

Der Kunde verpflichtet sich dem Auftragnehmer am Veranstaltungsabend entsprechende Parkmöglichkeiten zum be- und entladen des Fahrzeuges sowie einen Stellplatz für das Fahrzeug bereitzustellen. Die damit verbundenen Kosten sind vom Kunden zu übernehmen. Sollten dem Auftragnehmer für das Parken seines Fahrzeuges am Veranstaltungsabend Kosten entstehen, können diese dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

§ 9 Gewährleistung eines witterungsbeständigen Standortes

Der Kunde verpflichtet sich, bei schlechten Witterungsverhältnissen (z.B. Regen oder starkem Wind) dem Auftragnehmer einen witterungsbeständigen Standort, an dem er sein Equipment (Boxen, Mischpult, Licht etc.) sicher verwahren, aufbauen und entsprechend bedienen kann, zur Verfügung zu stellen. Sollte dem Auftragnehmer am Veranstaltungstag kein solch ein Platz zur Verfügung stehen und die Witterungsverhältnisse kein geschütztes arbeiten zulassen, kann der Auftragnehmer den Aufbau sowie die Nutzung seines Equipments verweigern. Die ausgemachte Gage ist dennoch zu zahlen.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch. Bei Streitigkeiten hinsichtlich dieser AGB steht dem Kunden der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten offen. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen davon unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksam gewordene Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten ist der Wohnort des Auftragnehmers.

Stand 01.02.2019

DJ-Web24